Pflegegrad & Zuschüsse

KfW-Förderung 455-B: Zuschuss für den altersgerechten Umbau — auch ohne Pflegegrad

Was die KfW im Programm „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie Sie ihn beantragen.

09. Juli 2026 6 Min. Lesezeit
KfW-Zuschuss 455-B: Antrag muss vor Beginn des Umbaus gestellt werden
Beim KfW-Zuschuss gilt: erst Antrag stellen, dann beauftragen

Kein Pflegegrad, aber die Treppe wird zum Hindernis? Genau für diese Situation gibt es den KfW-Investitionszuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“. Er fördert Barrierereduzierung im Bestand — vom Treppenlift bis zur bodengleichen Dusche — und ist neben dem Pflegekassen-Zuschuss die wichtigste Förderung in Deutschland. Der Haken: Das Programm ist immer wieder ausgeschöpft. Stand 2026 ist es seit dem 08.04.2026 wieder antragsfähig — mit begrenzten Mitteln. Wer den Umbau plant, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben.

Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?

Ein staatlicher Investitionszuschuss (kein Kredit): Die KfW beteiligt sich direkt an den Kosten von Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren. Sie müssen nichts zurückzahlen.

Variante Förderung Maximal
Einzelmaßnahmen (z. B. Treppenlift, Dusche) bis 10 % der förderfähigen Kosten 2.500 €
Standard „Altersgerechtes Haus“ (Komplettumbau) bis 12,5 % 6.250 €

Mindestinvestition: 2.000 € (förderfähige Kosten). Angaben Stand 2026, konservativ — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der KfW.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Eigentümer:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietet)
  • Mieter:innen — mit Zustimmung des Vermieters (schriftlich empfehlenswert)
  • Ohne Altersgrenze und ohne Pflegegrad — das unterscheidet 455-B vom Pflegekassen-Zuschuss

Zwischenfazit: 455-B ist die Förderung für alle, die vorausschauend umbauen, bevor ein Pflegegrad da ist.

Was wird gefördert?

Typische förderfähige Maßnahmen (Auszug aus den Förderbereichen):

  • Treppenlift, Plattformlift, Hublift — inkl. Einbau (Kosten und Arten: Treppenlift-Überblick)
  • Bad: bodengleiche Dusche, WC-Anpassung, unterfahrbares Waschbecken (Zuschuss Badumbau)
  • Wege und Eingang: Rampen, Türverbreiterung, Beseitigung von Schwellen, Außentreppe (Treppenlift außen)
  • Bedienelemente: Lichtschalter, Gegensprechanlage, automatische Türen

Wichtig: Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden — Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Treppenlift als förderfähige Einzelmaßnahme der Barrierereduzierung
Der Treppenlift ist eine der häufigsten geförderten Einzelmaßnahmen

Der Antrag: Schritt für Schritt

  1. Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen (Maßnahme muss den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen).
  2. Antrag im KfW-Zuschussportal stellen — zwingend vor Vorhabensbeginn. Ein bereits unterschriebener Auftrag macht die Förderung zunichte.
  3. Zusage abwarten, dann beauftragen.
  4. Nach Abschluss: Rechnungen im Portal einreichen (Lohn- und Materialkosten ausgewiesen, unbar bezahlt).
  5. Auszahlung auf Ihr Konto.

Zwischenfazit: Die Reihenfolge ist dieselbe wie bei der Pflegekasse: erst Antrag, dann Auftrag. Wer das beachtet, hat die halbe Miete.

KfW und Pflegekasse kombinieren — geht das?

Ja, aber nicht für dieselben Kosten doppelt. Praxisregel: Bei größeren Vorhaben die Kosten aufteilen — z. B. Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person, § 40 SGB XI, Stand 2026) für den Treppenlift, KfW 455-B für das Bad. Reihenfolge und Aufteilung am besten mit der Pflegeberatung klären. Ausführlich: Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse.

Wenn der Zuschusstopf leer ist: Alternativen

  • KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ — zinsgünstiger Kredit, meist durchgehend verfügbar, gleiche Maßnahmen.
  • Pflegekasse (mit Pflegegrad): bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person, Stand 2026.
  • Steuer: medizinisch notwendige Umbauten als außergewöhnliche Belastung; alternativ Handwerkerleistungen (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr).
  • Länderprogramme je nach Bundesland (z. B. Bayern: Landesbodenkreditanstalt — im Beratungsgespräch prüfen).
Beratung zu KfW-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss mit Unterlagen
Förderwege sortieren: Beratung hilft bei Reihenfolge und Kombination

Häufige Fehler beim KfW-Antrag

  • Auftrag vor der Antragstellung unterschrieben → Förderung weg.
  • Barzahlung der Rechnung → nicht förderfähig.
  • Eigenleistung eingeplant → nur Fachunternehmen zählt.
  • Technische Mindestanforderungen (z. B. Duschfläche, Türbreiten) nicht beachtet → Nachweis scheitert.
  • Zu lange gewartet → Programmmittel ausgeschöpft.

Häufige Fragen zur KfW-Förderung 455-B (FAQ)

Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 455-B?

Bis 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen, bis 12,5 % (max. 6.250 €) für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Stand 2026.

Bekomme ich den KfW-Zuschuss ohne Pflegegrad?

Ja. 455-B setzt keinen Pflegegrad und keine Altersgrenze voraus — das ist der zentrale Unterschied zum Pflegekassen-Zuschuss.

Ist das Programm 455-B aktuell verfügbar?

Stand 2026: seit 08.04.2026 wieder antragsfähig, aber mit begrenzten Mitteln. Vor der Planung den aktuellen Stand auf kfw.de prüfen und zügig beantragen.

Kann ich KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?

Ja, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Bei größeren Vorhaben die Maßnahmen bzw. Kostenanteile aufteilen.

Wird ein Treppenlift von der KfW gefördert?

Ja, als Einzelmaßnahme der Barrierereduzierung — inklusive Einbau durch ein Fachunternehmen, Antrag vor Vorhabensbeginn.

Was passiert, wenn ich den Auftrag schon erteilt habe?

Dann ist die KfW-Förderung für diese Maßnahme ausgeschlossen. Prüfen Sie stattdessen Pflegekasse (falls Pflegegrad vorhanden) und die steuerliche Absetzbarkeit.

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