KfW-Förderung 455-B: Zuschuss für den altersgerechten Umbau — auch ohne Pflegegrad
Was die KfW im Programm „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt, wie hoch der Zuschuss ausfällt und wie Sie ihn beantragen.

Kein Pflegegrad, aber die Treppe wird zum Hindernis? Genau für diese Situation gibt es den KfW-Investitionszuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“. Er fördert Barrierereduzierung im Bestand — vom Treppenlift bis zur bodengleichen Dusche — und ist neben dem Pflegekassen-Zuschuss die wichtigste Förderung in Deutschland. Der Haken: Das Programm ist immer wieder ausgeschöpft. Stand 2026 ist es seit dem 08.04.2026 wieder antragsfähig — mit begrenzten Mitteln. Wer den Umbau plant, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben.
Was ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Ein staatlicher Investitionszuschuss (kein Kredit): Die KfW beteiligt sich direkt an den Kosten von Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren. Sie müssen nichts zurückzahlen.
| Variante | Förderung | Maximal |
|---|---|---|
| Einzelmaßnahmen (z. B. Treppenlift, Dusche) | bis 10 % der förderfähigen Kosten | 2.500 € |
| Standard „Altersgerechtes Haus“ (Komplettumbau) | bis 12,5 % | 6.250 € |
Mindestinvestition: 2.000 € (förderfähige Kosten). Angaben Stand 2026, konservativ — verbindlich sind allein die Programmbedingungen der KfW.
Wer kann den Zuschuss beantragen?
- Eigentümer:innen von Ein-/Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietet)
- Mieter:innen — mit Zustimmung des Vermieters (schriftlich empfehlenswert)
- Ohne Altersgrenze und ohne Pflegegrad — das unterscheidet 455-B vom Pflegekassen-Zuschuss
Zwischenfazit: 455-B ist die Förderung für alle, die vorausschauend umbauen, bevor ein Pflegegrad da ist.
Was wird gefördert?
Typische förderfähige Maßnahmen (Auszug aus den Förderbereichen):
- Treppenlift, Plattformlift, Hublift — inkl. Einbau (Kosten und Arten: Treppenlift-Überblick)
- Bad: bodengleiche Dusche, WC-Anpassung, unterfahrbares Waschbecken (Zuschuss Badumbau)
- Wege und Eingang: Rampen, Türverbreiterung, Beseitigung von Schwellen, Außentreppe (Treppenlift außen)
- Bedienelemente: Lichtschalter, Gegensprechanlage, automatische Türen
Wichtig: Die Arbeiten müssen von Fachunternehmen ausgeführt werden — Eigenleistung ist nicht förderfähig.

Der Antrag: Schritt für Schritt
- Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen (Maßnahme muss den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen).
- Antrag im KfW-Zuschussportal stellen — zwingend vor Vorhabensbeginn. Ein bereits unterschriebener Auftrag macht die Förderung zunichte.
- Zusage abwarten, dann beauftragen.
- Nach Abschluss: Rechnungen im Portal einreichen (Lohn- und Materialkosten ausgewiesen, unbar bezahlt).
- Auszahlung auf Ihr Konto.
Zwischenfazit: Die Reihenfolge ist dieselbe wie bei der Pflegekasse: erst Antrag, dann Auftrag. Wer das beachtet, hat die halbe Miete.
KfW und Pflegekasse kombinieren — geht das?
Ja, aber nicht für dieselben Kosten doppelt. Praxisregel: Bei größeren Vorhaben die Kosten aufteilen — z. B. Pflegekassen-Zuschuss (bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person, § 40 SGB XI, Stand 2026) für den Treppenlift, KfW 455-B für das Bad. Reihenfolge und Aufteilung am besten mit der Pflegeberatung klären. Ausführlich: Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse.
Wenn der Zuschusstopf leer ist: Alternativen
- KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ — zinsgünstiger Kredit, meist durchgehend verfügbar, gleiche Maßnahmen.
- Pflegekasse (mit Pflegegrad): bis 4.180 € je pflegebedürftiger Person, Stand 2026.
- Steuer: medizinisch notwendige Umbauten als außergewöhnliche Belastung; alternativ Handwerkerleistungen (20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr).
- Länderprogramme je nach Bundesland (z. B. Bayern: Landesbodenkreditanstalt — im Beratungsgespräch prüfen).

Häufige Fehler beim KfW-Antrag
- Auftrag vor der Antragstellung unterschrieben → Förderung weg.
- Barzahlung der Rechnung → nicht förderfähig.
- Eigenleistung eingeplant → nur Fachunternehmen zählt.
- Technische Mindestanforderungen (z. B. Duschfläche, Türbreiten) nicht beachtet → Nachweis scheitert.
- Zu lange gewartet → Programmmittel ausgeschöpft.
Häufige Fragen zur KfW-Förderung 455-B (FAQ)
Wie hoch ist der KfW-Zuschuss 455-B?
Bis 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen, bis 12,5 % (max. 6.250 €) für den Standard „Altersgerechtes Haus“. Stand 2026.
Bekomme ich den KfW-Zuschuss ohne Pflegegrad?
Ja. 455-B setzt keinen Pflegegrad und keine Altersgrenze voraus — das ist der zentrale Unterschied zum Pflegekassen-Zuschuss.
Ist das Programm 455-B aktuell verfügbar?
Stand 2026: seit 08.04.2026 wieder antragsfähig, aber mit begrenzten Mitteln. Vor der Planung den aktuellen Stand auf kfw.de prüfen und zügig beantragen.
Kann ich KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren?
Ja, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Bei größeren Vorhaben die Maßnahmen bzw. Kostenanteile aufteilen.
Wird ein Treppenlift von der KfW gefördert?
Ja, als Einzelmaßnahme der Barrierereduzierung — inklusive Einbau durch ein Fachunternehmen, Antrag vor Vorhabensbeginn.
Was passiert, wenn ich den Auftrag schon erteilt habe?
Dann ist die KfW-Förderung für diese Maßnahme ausgeschlossen. Prüfen Sie stattdessen Pflegekasse (falls Pflegegrad vorhanden) und die steuerliche Absetzbarkeit.
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