Pflegegeld 2025: Höhe, Auszahlung und Tipps
Pflegegeld ist die wichtigste Geldleistung bei Pflege zu Hause. Höhen, Auszahlung und was Angehörige wissen sollten.
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Personen erfolgt. Es wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen – sie entscheidet, wie das Geld verwendet wird.
Höhe im Jahr 2025
- Pflegegrad 2: 347 € / Monat
- Pflegegrad 3: 599 € / Monat
- Pflegegrad 4: 800 € / Monat
- Pflegegrad 5: 990 € / Monat
Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Versäumte Termine können zur Kürzung führen.
Kombination mit Sachleistung
Wird ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise eingesetzt, gibt es anteilig weiter Pflegegeld. Diese „Kombileistung“ rechnet die Pflegekasse automatisch aus.
Unverbindliche Richtwerte · Angaben ohne Gewähr, Stand 2025.
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