Pflegegrad & Zuschüsse

Pflegegeld 2025: Höhe, Auszahlung und Tipps

Pflegegeld ist die wichtigste Geldleistung bei Pflege zu Hause. Höhen, Auszahlung und was Angehörige wissen sollten.

30. Januar 2025 5 Min. Lesezeit

Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege durch Angehörige oder andere private Personen erfolgt. Es wird monatlich im Voraus auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen – sie entscheidet, wie das Geld verwendet wird.

Höhe im Jahr 2025

  • Pflegegrad 2: 347 € / Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € / Monat
  • Pflegegrad 4: 800 € / Monat
  • Pflegegrad 5: 990 € / Monat

Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen lassen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei 4 und 5 vierteljährlich. Versäumte Termine können zur Kürzung führen.

Kombination mit Sachleistung

Wird ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise eingesetzt, gibt es anteilig weiter Pflegegeld. Diese „Kombileistung“ rechnet die Pflegekasse automatisch aus.

Unverbindliche Richtwerte · Angaben ohne Gewähr, Stand 2025.

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