Pflegegrade 1 bis 5: Punkte, Leistungen und Einstufung — einfach erklärt
Pflegegrad 1 bis 5 im Überblick: Punktesystem der Begutachtung, alle Leistungen je Pflegegrad in der Tabelle und Tipps zur Einstufung. Stand 2026.

Vom Pflegegrad hängt fast alles ab: wie viel Pflegegeld gezahlt wird, welche Sachleistungen der Pflegedienst abrechnen kann und ob die Pflegekasse den Treppenlift bezuschusst. Trotzdem wissen viele Familien vor der Begutachtung nicht, wie die Einstufung eigentlich zustande kommt — und verschenken dadurch bares Geld. Hier finden Sie das Punktesystem verständlich erklärt, alle fünf Pflegegrade mit ihren Leistungen (Stand: Juli 2026) und die wichtigsten Schritte, wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade beschreiben seit 2017 (Nachfolger der alten „Pflegestufen“), wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann — nicht, wie viele Minuten Hilfe er braucht. Grundlage ist § 15 SGB XI. Je höher der Pflegegrad (1 bis 5), desto höher die Leistungen der Pflegeversicherung. Entscheidend ist die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) bzw. Medicproof (privat Versicherte).
So entsteht die Einstufung: das Punktesystem der Begutachtung
Die Gutachter bewerten sechs Lebensbereiche („Module“), die unterschiedlich stark in die Gesamtpunktzahl eingehen (Neues Begutachtungsassessment, § 15 SGB XI, Stand: Juli 2026):
| Modul | Lebensbereich | Gewichtung |
|---|---|---|
| 1 | Mobilität | 10 % |
| 2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 %* |
| 3 | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 %* |
| 4 | Selbstversorgung | 40 % |
| 5 | Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen | 20 % |
| 6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % |
*Von Modul 2 und 3 zählt nur das höhere Ergebnis. Auffällig: Die Selbstversorgung (Modul 4) wiegt mit 40 % am schwersten — hier entscheidet sich die Einstufung am häufigsten.
Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl (0–100) ergibt sich der Pflegegrad:
| Gesamtpunkte | Pflegegrad |
|---|---|
| ab 12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
| ab 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
| ab 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
| ab 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
| ab 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Zwischenfazit: Zwischen „knapp Pflegegrad 2“ und „knapp Pflegegrad 3“ liegen wenige Punkte — aber 252 € Pflegegeld im Monat. Eine gute Vorbereitung der Begutachtung ist deshalb bares Geld wert: MDK-Begutachtung vorbereiten.
Die wichtigsten Leistungen je Pflegegrad (Stand: Juli 2026)
Monatliche Kernleistungen der Pflegeversicherung (Quelle: SGB XI / Bundesgesundheitsministerium, Stand: Juli 2026; Beträge unverändert seit 01.01.2025):
| Leistung (monatlich) | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | — | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistung (Pflegedienst) | — | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € | 131 € |
| Wohnumfeld-Zuschuss (§ 40 SGB XI, je Maßnahme) | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € | 4.180 € |
Dazu kommen u. a. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 €/Monat), Hausnotruf-Zuschuss, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (ab PG 2) sowie Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen. Die Details zum Pflegegeld — inklusive Kombileistung mit dem Pflegedienst: Pflegegeld-Ratgeber.

Die fünf Pflegegrade im Kurzporträt
- Pflegegrad 1: Geringe Einschränkungen — kein Pflegegeld, aber Entlastungsbetrag (131 €/Monat) und voller Wohnumfeld-Zuschuss von 4.180 €. Gerade für Prävention wichtig: Viele beantragen PG 1 zu spät und verschenken den Treppenlift-Zuschuss.
- Pflegegrad 2: Erhebliche Einschränkungen — erstmals Pflegegeld (347 €) bzw. Sachleistung; typisch bei beginnender Demenz oder deutlicher Mobilitätseinschränkung.
- Pflegegrad 3: Schwere Einschränkungen — 599 € Pflegegeld; Pflege ist meist täglich mehrfach nötig.
- Pflegegrad 4: Schwerste Einschränkungen — 800 € Pflegegeld; oft rund-um-die-Uhr-Betreuungsbedarf.
- Pflegegrad 5: Schwerste Einschränkungen mit besonderen Anforderungen an die Versorgung — 990 € Pflegegeld; häufig vollständige Übernahme aller Alltagsverrichtungen.
Beispiel: Wie sich ein Pflegegrad im Alltag auswirkt
Herr M. (82) stürzt auf der Treppe, kommt mit Rollator zurück nach Hause. Die Begutachtung ergibt 49 Punkte → Pflegegrad 3. Das bedeutet ab dem Antragsmonat: 599 € Pflegegeld (seine Tochter pflegt), 131 € Entlastungsbetrag für eine Alltagshilfe — und der Zuschuss von 4.180 € für den Sitzlift an seiner Treppe (§ 40 SGB XI, Stand: Juli 2026). Sein Eigenanteil für den geraden Sitzlift (Angebot 5.900 €) sinkt damit auf 1.720 €. Was Treppenlifte kosten: Treppenlift-Kosten · alle Lift-Arten: Treppenlift-Übersicht.
Zu niedrig eingestuft? Widerspruch und Höherstufung
- Bescheid prüfen: Gutachten anfordern (steht Ihnen zu) und mit dem realen Hilfebedarf abgleichen.
- Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Bescheid, zunächst formlos schriftlich — Begründung kann nachgereicht werden.
- Begründen: Pflegetagebuch (1–2 Wochen), Arztberichte, Stellungnahme des Pflegedienstes beilegen; auf die Module mit dem größten Gewicht (Selbstversorgung!) eingehen.
- Zweitbegutachtung abwarten — viele Widersprüche sind erfolgreich, weil die Erstbegutachtung eine Momentaufnahme ist.
- Später verschlechtert? Kein Widerspruch, sondern Höherstufungsantrag — jederzeit möglich, gleiche Begutachtungslogik.
Der komplette Weg zum (ersten) Pflegegrad mit Fristen und Vorbereitung: Pflegegrad beantragen.

Pflegegrad als Schlüssel zu Umbau-Zuschüssen
Oft übersehen: Schon Pflegegrad 1 schaltet den vollen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen frei — 4.180 € je pflegebedürftiger Person für Treppenlift, Badumbau oder Türverbreiterung (§ 40 SGB XI, Stand: Juli 2026). Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt summiert sich der Betrag. Antrag immer VOR der Beauftragung stellen. Alle Förderwege: Treppenlift-Zuschuss.
Häufige Fragen zu den Pflegegraden (FAQ)
Welche Pflegegrade gibt es?
Fünf: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen). Sie ersetzen seit 2017 die alten Pflegestufen.
Wie viele Punkte braucht man für welchen Pflegegrad?
PG 1: ab 12,5 · PG 2: ab 27 · PG 3: ab 47,5 · PG 4: ab 70 · PG 5: ab 90 von 100 Punkten (§ 15 SGB XI).
Wie viel Geld gibt es bei welchem Pflegegrad?
Pflegegeld monatlich (Stand: Juli 2026): PG 2: 347 €, PG 3: 599 €, PG 4: 800 €, PG 5: 990 €. PG 1 erhält kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag.
Was bringt Pflegegrad 1?
Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel, Hausnotruf-Zuschuss und vor allem den vollen Wohnumfeld-Zuschuss von 4.180 € — z. B. für einen Treppenlift.
Wer legt den Pflegegrad fest?
Die Pflegekasse auf Basis der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich) bzw. Medicproof (privat) — nach dem Punktesystem der sechs Module.
Kann der Pflegegrad erhöht werden?
Ja, per Höherstufungsantrag bei verschlechtertem Zustand — jederzeit möglich. Gegen eine zu niedrige Ersteinstufung hilft der Widerspruch innerhalb eines Monats.
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