Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 ist die niedrigste Pflegestufe für Menschen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte). Es gibt kein Pflegegeld, aber wertvolle Leistungen: 131 € Entlastungsbetrag monatlich und bis 4.180 € Zuschuss für Wohnungsanpassungen (Stand: Juli 2026).
Pflegegrad 1 erhalten Menschen, die vieles noch allein schaffen, aber erste spürbare Einschränkungen haben — etwa beim Treppensteigen oder Duschen. In der Begutachtung entspricht das 12,5 bis unter 27 Punkten (§ 15 SGB XI, Stand: Juli 2026).
Diese Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1
Das größte Missverständnis zuerst: Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es bei Pflegegrad 1 NICHT. Trotzdem ist der Grad bares Geld wert:
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich für Alltagshilfen, Betreuung oder Tagespflege (siehe Entlastungsbetrag)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € Zuschuss — der volle Betrag, genau wie bei Pflegegrad 5! Ideal für Treppenlift, bodengleiche Dusche oder Haltegriffe (siehe Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)
- Pflegehilfsmittel: bis 42 € monatlich für Verbrauchsprodukte (Stand: Juli 2026)
- Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € monatlich zum Hausnotruf
- Beratung und Pflegekurse für Angehörige — kostenlos
Warum sich der Antrag trotzdem lohnt
Gerade der volle 4.180-€-Zuschuss wird bei Pflegegrad 1 oft verschenkt, weil Betroffene denken, „Grad 1 bringt ja nichts“. Ein Beispiel: Ein gerader Sitzlift für 5.500 € kostet nach Zuschuss nur noch 1.320 € Eigenanteil. Wichtig: Antrag immer VOR dem Einbau stellen. Erste Einschätzung in 3 Fragen: unser Zuschuss-Rechner; den Antrag erklärt der Ratgeber Treppenlift-Zuschuss.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 1
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