Bodengleiche Dusche

Eine bodengleiche Dusche ist eine Dusche ohne Einstiegskante — der Duschbereich liegt auf einer Ebene mit dem Badezimmerboden. Sie senkt das Sturzrisiko deutlich, ist mit Rollator und Rollstuhl nutzbar und wird als Umbaumaßnahme mit bis zu 4.180 € von der Pflegekasse bezuschusst (Stand: Juli 2026).

Die Duschtasse mit 20 cm Einstiegskante ist im Alter die häufigste Stolperfalle im Bad. Die bodengleiche (auch „ebenerdige“ oder „barrierefreie“) Dusche beseitigt sie komplett: Der Boden läuft durch, das Wasser fließt über eine Rinne oder ein Punktablauf-Gefälle ab.

Was „bodengleich“ nach Norm bedeutet

Die DIN 18040-2 (barrierefreie Wohnungen) fordert maximal 2 cm Absatz — echte Bodengleichheit ist besser. Für Rollstuhlnutzung empfiehlt die Norm mindestens 120 × 120 cm Duschfläche (uneingeschränkt: 150 × 150 cm), rutschhemmenden Belag (Bewertungsgruppe B der GUV-Klassifizierung) und stabile Haltegriffe. (Stand: Juli 2026)

Kosten und Förderung

  • Umbau Wanne → bodengleiche Dusche: je nach Bad ca. 4.000–9.000 € (unverbindliche Richtwerte, Stand: Juli 2026)
  • Pflegekasse: bis 4.180 € als wohnumfeldverbessernde Maßnahme — ab Pflegegrad 1, Antrag VOR dem Umbau
  • KfW 455-B: alternativ 10 % Zuschuss (Programm Stand Juli 2026 antragsfähig, Budget begrenzt)

Häufiges Missverständnis

„Bodengleich geht in Altbauten nicht“ — in den meisten Fällen doch: Flache Duschelemente ab ca. 6,5 cm Aufbauhöhe oder eine Pumpenlösung machen den Umbau fast immer möglich; die Auswahl übernimmt der Fachbetrieb beim Aufmaß.

Vertiefung: Barrierefreies Bad (Geldseite) · Ratgeber Wanne zur Dusche · Förder-Check im Zuschuss-Rechner.

Häufige Fragen zu Bodengleiche Dusche

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