Verhinderungspflege: Anspruch und Beantragung
Bis zu 1.685 € pro Jahr – wann Verhinderungspflege greift und wie Sie sie einfach beantragen.
12. März 2025
4 Min. Lesezeit
Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher und mindestens 6 Monate vorhergehende häusliche Pflege.
Wer darf vertreten?
- Ambulante Pflegedienste
- Nachbarn, Freunde, entfernte Angehörige
- Stundenweise oder bis zu 6 Wochen pro Jahr
Höhe
Bis zu 1.685 € pro Jahr. Werden ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege übertragen, sind bis zu 2.527 € möglich.
Unverbindliche Richtwerte · Angaben ohne Gewähr, Stand 2025.
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