Pflege organisieren

Verhinderungspflege: Anspruch und Beantragung

Bis zu 1.685 € pro Jahr – wann Verhinderungspflege greift und wie Sie sie einfach beantragen.

12. März 2025 4 Min. Lesezeit

Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person ausfällt – durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Voraussetzung: Pflegegrad 2 oder höher und mindestens 6 Monate vorhergehende häusliche Pflege.

Wer darf vertreten?

  • Ambulante Pflegedienste
  • Nachbarn, Freunde, entfernte Angehörige
  • Stundenweise oder bis zu 6 Wochen pro Jahr

Höhe

Bis zu 1.685 € pro Jahr. Werden ungenutzte Mittel der Kurzzeitpflege übertragen, sind bis zu 2.527 € möglich.

Unverbindliche Richtwerte · Angaben ohne Gewähr, Stand 2025.

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